Prüfungsauswahl

Wichtige Anmerkungen für ihre Merkmalliste!

Jeder Prüfling muß aus der Merkmalliste seine Kriterien aufgrund seiner gewählten Konstruktion und seiner Beschreibung des Gesellenstücks selbständig zusammenstellen.
Die Liste soll für alle Tischlerprodukte anwendbar sein, die als Gesellenstück in Frage kommen. Das Gesellenstück ist von der fachlichen Seite her zugelassen, wenn aufgrund von Konzept und Fertigungszeichnung 10 Punkte erreicht werden. Eine Liste mit den ausgewählten Merkmalen, Punkten und Bewertungskriterien muss zur Vorstellung des Gesellenstücks (Mappenvorlage) in 2‑facher Ausführung vorgelegt werden.
Sollte ihr Gesellenstück mehr Kriterien enthalten ist dies zulässig, wird aber nicht in die Bewertung einfließen. Wählen sie deshalb nur diese Merkmale aus die auch Bewertet werden sollen. Je Kriterium kann nur die volle Punktzahl vergeben werden, eine Teilbepunktung ist nicht zulässig.
Drücken sie den Button „Drucken“ nur wenn die endgültige Fassung ihrer Merkmale für ihr Gesellenstück feststeht. Diese Merkmalliste wird damit an ihre eingetragene E-Mail Adresse und an die Tischlerinnung versand.
Anforderungen Punkte Kriterien für die Bewertung
Statische Hülle des Produkts, z.B. Korpus, Gestell, Zarge u.ä.. Die Teile der Hülle können fest oder lösbar miteinander verbunden sein. Als Materialien kommen z.B. in Betracht: Vollholz, Holzwerkstoffe, u.a.. Die diesbezüglichen Verbindungen müssen fachlich einwandfrei sein, z.B. dauerhaft vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung; die konstruktiven und ästhetischen Eigenschaften der Werkstoffe sind zu berücksichtigen.*
1
  • Werkstoffgerechte Verbindungen, Qualität der ausgeführten Verbindungen
  • Qualität der Schleifarbeiten, der Oberfläche
  • Maßgenauigkeit
Fertigung einer Oberfläche
(ca. 40% der Werkstückoberfläche)
Öl oder Wachs
1
  • Qualität der Oberfläche
    Glanz, Aushärtung, Haptik, …
ODER
Fertigung besonderer Oberflächen, z.B.: Besondere Oberflächen­strukturen, gebeizte Flächen, gelaugte oder geseifte Flächen, Oberflächen mit besonderen Effekten, Spritzlackierungen. Dafür ist mindestens die Korpusfläche oder das Blatt zu beschichten.
2
  • Qualität der Oberfläche
    Glanz, Aushärtung, Haptik, …
Einfügung eines oder mehrerer beweglichen Teile, z.B.
Selbstgefertigter Schubkasten mit Führung nach Wahl
Tischauszug mit selbst gewählter Führung
Rollladen, Drehtüren, Klappen, Schiebetüren (vertikal oder horizontal), Falttüren
Eingebaute bewegliche Korpusse, z.B. für TV
Die zu verwendenden Beschläge sind frei wählbar und sollen gestalterisch, konstruktiv und im Hinblick auf Gebrauchstauglichkeit dem Gesamtkonzept entsprechen.
je 1
  • Funktionalität
  • Auswahl und Verarbeitung der Beschläge
Klassische Vollholzverbindungen am Korpus / am Gestell.
2
  • Wahl und Ausführung der Verbindungen
Gezinkte Vollholzverbindungen an einem Schubkasten inkl. selbst gefertigter Schubkastenführung (Führung nach Wahl).
1
  • Passung der Zinken
  • Holzauswahl für den Schubkasten, die Führungen
  • Funktionalität
Selbst gefügte und furnierte Flächen (ca. 40% der Gesamtfläche) oder selbst hergestellte Vollholzflächen (z.B. Tischplatten, Korpusteile).
NICHT deckend lackiert!
2
  • Auswahl des Holzes/des Furnierbildes
  • Fügen des Holzbildes
Eingestemmte/eingelassene Bänder oder Schlösser oder andere Verschlussbeschläge.
Keine Einbohrbänder oder Topfscharniere!
1
  • Passung der Stemmarbeiten oder Einlassarbeiten
  • Funktionalität, Gängigkeit
Eingestemmte Schlösser oder andere Verschlussbeschläge.
1
  • Passung der Stemmarbeiten
  • Funktionalität, Gängigkeit
Geschweifte Teile und Kanten, die eine Formfräsung notwendig machen; Bugholzanwendung und mehrfach schräggestellte Flächen sind ist hier ebenfalls möglich.
2
  • Maßgenauigkeit
  • Übergänge zu anderen Bauteilen
Geschweifte Flächen (z.B. Korpusteile, Türen), die eine Formverleimung aus Holzwerkstoffen und/oder Furnieren notwendig machen. Geschweifte Flächen aus Vollholz sind auch einsetzbar, z.B. Verleimung formgefräster Lamellen.
2
  • Maßgenauigkeit
  • Qualität der Verleimung
  • Übergänge zu anderen Bauteilen
Besondere Passungen am Gesellenstück, z.B.:
  • "Trichtertüren"
  • bewegliche Elemente (Korpusse) innerhalb des Stücks
  • besondere passungsrelevante Konstruktionen (z.B. Stuhlverbindungen, Kreuzsprossen, überschobene Füllungen)

2
  • Passung
  • Funktionalität
Verarbeitung von Kunststoffen, Metallen und Glas
Hier sind keine Halbzeuge gemeint, sondern die eigene Be- und Ver­arbeitung dieser Werkstoffe (z.B. der Einsatz von Glasklebetechnik, Dichtungen, ...).
1
  • Maßhaltigkeit
  • Materialgerechte Be- und Verarbeitung
Verwendung und Einbau besonderer Halbzeuge, z.B.:
  • Lichtinstallationen (nicht lediglich eine aufgesetzte Lampe)
  • Waschbeckenelemente, Glas- und Metallteile (nicht nur einfach aufliegende Borde)
  • Seilkonstruktionen (z.B. zur statischen Aussteifung des Stückes)
  • Öffnungsmechaniken mit Fernbedienung (z.B. für Bildschirme)
Die Halbzeuge müssen konstruktiv im Gesellenstück eingebunden sein und nicht lediglich eine dekorative Funktion besitzen.
1
  • Funktionalität
  • Einpassung der Halbzeuge
  • Revisions- und Austauschmöglichkeit
  • Einbindung in das Gesellenstück
Besondere Eigenschaften hinsichtlich der Furniergestaltung, z.B. Intarsien, Marketerien (flächendeckende Furniermuster), Adern in einem besonderen Umfang, besonders komplexe Furnierabwicklungen.
2
  • Furnierauswahl
  • Gestaltung des Furnierbildes
  • Fügen, Verarbeitung
Selbstentwickelte Beschläge und Mechanismen, die notwendig sind, um das vorangestellte Konzept umzusetzen.
1
  • Funktionalität
Einsatz besonderer Belagstoffe, z.B.: Linoleum, Kork, Leder, Mineralstoffe, Keramik, Metalle.
1
  • Verarbeitung
  • Übergang zu anderen Bauteilen
Verwendung selbst gedrechselter Teile in besonderem Umfang, z.B. Füße, Griffe.
1
  • Maßhaltigkeit
  • Oberflächengüte
Aufsteller für das Gesellenstück.
Passend (funktional und gestalterisch) zum Gesellenstück gefertigter Aufsteller mit handgefertigen Verbindungen ("Handarbeit im klassischen Stil").
2
  • Stabilität des Aufstellers
  • Wahl und Ausführung der Verbindungen
  • Funktionalität im Rahmen der Präsentation
Nachweis einer nachhaltigen Konstruktion und Fertigung, die im Konzept ausführlich dargelegt und belegt ist (Nachweise, Zertifikate).
Es muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
1.
  • Das Gesellenstück ist vollständig aus heimischem Vollholz hergestellt.
  • Der Einsatz von Plattenwerkstoffen (hier nur Sperrhölzer) beschränkt sich auf SK-Boden und Rückwand.
  • Es sind keine synthetischen Halbzeuge oder Produkte verbaut.
  • Es sind keine synthetischen Oberflächenmittel verwendet worden.
2.
Das Gesellenstück stellt ein „Upcycling-Produkt“ dar, d.h. alle verwendeten Werkstoffe sind recycelt worden. Auch in diesem Fall gelten alle unter 1. aufgeführten Kriterien mit der Ausnahme: es dürfen auch nicht heimische Vollhölzer verbaut werden.
1
  • Dokumentation
  • Einhaltung der Vorgaben, ggf. Nachweise
  • Verbindungen materialgerecht, auf Langlebigkeit ausgelegt
  • Aufbereitung der Recyclingmaterialien
  • Verhältnismäßigkeit Ressourcen- und Energieverbrauch
Weitere Merkmale, hier sind schriftliche Erläuterungen innerhalb des Konzepts nötig.



je 1
  • Im Einzelfall festzulegen