Prüfungsauswahl

Wichtige Anmerkungen für ihre Merkmalliste!

Jeder Prüfling muß aus der Merkmalliste seine Kriterien aufgrund seiner gewählten Konstruktion und seiner Beschreibung des Gesellenstücks selbständig zusammenstellen.
Die Liste soll für alle Tischlerprodukte anwendbar sein, die als Gesellenstück in Frage kommen. Das Gesellenstück ist von der fachlichen Seite her zugelassen, wenn aufgrund von Konzept und Fertigungszeichnung 10 Punkte erreicht werden. Eine Liste mit den ausgewählten Merkmalen, Punkten und Bewertungskriterien muss zur Vorstellung des Gesellenstücks (Mappenvorlage) in 2‑facher Ausführung vorgelegt werden.
Sollte ihr Gesellenstück mehr Kriterien enthalten ist dies zulässig, wird aber nicht in die Bewertung einfließen. Wählen sie deshalb nur diese Merkmale aus die auch Bewertet werden sollen. Je Kriterium kann nur die volle Punktzahl vergeben werden, eine Teilbepunktung ist nicht zulässig.
Drücken sie den Button „Drucken“ nur wenn die endgültige Fassung ihrer Merkmale für ihr Gesellenstück feststeht. Diese Merkmalliste wird damit an ihre eingetragene E-Mail Adresse und an die Tischlerinnung versand.
Anforderungen Punkte Kriterien für die Bewertung
Statische Hülle des Produkts, z.B. Rahmen, Zarge u.ä.. Die Teile der Hülle können fest oder lösbar miteinander verbunden sein. Als Materialien kommen z.B. in Betracht: Vollholz, Holzwerkstoffe, u.a.. Die diesbezüglichen Verbindungen müssen fachlich einwandfrei sein, z.B. dauerhaft vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung; die konstruktiven und ästhetischen Eigenschaften der Werkstoffe sind zu berücksichtigen.*
1
  • Werkstoffgerechte Verbindungen, Qualität der ausgeführten Verbindungen
  • Qualität der Schleifarbeiten, der Oberfläche
  • Maßgenauigkeit
Einfügung eines oder mehrerer beweglichen Teile, z.B.
- Drehtüren, Schiebetüren, Falttüren
Die zu verwendenden Beschläge sind frei wählbar und sollen gestalterisch, konstruktiv und im Hinblick auf Gebrauchstauglichkeit dem Gesamtkonzept entsprechen.
1
  • Funktionalität
  • Auswahl und Verarbeitung der Beschläge
Klassische Vollholzverbindungen an der Umrahmung, z.B. offene Zinken, Nut und Feder, Schlitz und Zapfen
2
  • Wahl und Ausführung der Verbindungen
  • Holzauswahl
Klassische Vollholzverbindungen am Flügel, z.B. Schlitz und Zapfen, durchgestemmter Zapfen mit Keilen
2
  • Wahl und Ausführung der Verbindungen
  • Holzauswahl
Selbst gefügte und furnierte Flächen (min. 40% der Gesamtfläche) oder selbst hergestellte Vollholzflächen (z.B. Füllungen).
Füllungen können vor dem Verleimen des Türflügels deckend lackiert werden, müssen aber als Fotodokumentation der unbehandelten Teile zur Bewertung vorliegen!
2
  • Auswahl des Holzes/des Furnierbildes
  • Fügen des Holzbildes
  • ggf. Qualität der ausgeführten Lackierarbeit
Eingestemmte/eingelassene Bänder oder andere Verschlussbeschläge.
Keine Einbohrbänder oder Topfscharniere!
1
  • Passung der Stemmarbeiten oder Einlassarbeiten
  • Funktionalität, Gängigkeit
Eingestemmte Schlösser oder andere Verschlussbeschläge.
1
  • Passung der Stemmarbeiten
  • Funktionalität, Gängigkeit
Mehrfachverriegelung
2
  • Passung der Stemmarbeiten oder Einlassarbeiten
  • Funktionalität, Gängigkeit
Geschweifte Teile und Kanten, die eine Formfräsung notwendig machen; Bugholzanwendung und mehrfach schräggestellte Flächen sind ist hier ebenfalls möglich.
2
  • Maßgenauigkeit
  • Übergänge zu anderen Bauteilen
Geschweifte Flächen (z.B. Korpusteile, Türen), die eine Formverleimung aus Holzwerkstoffen und/oder Furnieren notwendig machen. Geschweifte Flächen aus Vollholz sind auch einsetzbar, z.B. Verleimung formgefräster Lamellen.
2
  • Maßgenauigkeit
  • Qualität der Verleimung
  • Übergänge zu anderen Bauteilen
Besondere Passungen am Gesellenstück, z.B.:
  • besondere passungsrelevante Konstruktionen
  • Kreuzsprossen, überschobene Füllungen

2
  • Passung
  • Funktionalität
Verwendung selbst hergestellter Applikationen
in besonderem Umfang, z.B. gedrechselete oder schnitzte Teile, aufgesetzte Halbsäulen
Fotodokumentation der Herstellung erforderlich
1
  • Maßgenauigkeit
  • Oberflächengüte
U-Wert Berechnung für moderne Bauelemente mit Rechenweg und verwendeten Datenblättern (spezielle Software ist nur für die Ermittlung der Isothermen im Wandanschluss möglich).
1
  • Berechnung
  • Nachweis der verwendeten Werte
Aufsteller für das Gesellenstück.
Passend (funktional und gestalterisch) zum Gesellenstück gefertigter Aufsteller mit handgefertigten Verbindungen ("Handarbeit im klassischen Stil").
2
  • Stabilität des Aufstellers
  • Wahl und Ausführung der Verbindungen
  • Funktionalität im Rahmen der Präsentation
Nachweis einer nachhaltigen Konstruktion und Fertigung, die im Konzept ausführlich dargelegt und belegt ist (Nachweise, Zertifikate).
Es muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
1.
  • Das Gesellenstück ist vollständig aus heimischem Vollholz hergestellt.
  • Der Einsatz von Plattenwerkstoffen (hier nur Sperrhölzer) beschränkt sich auf Füllungen.
  • Es sind keine synthetischen Halbzeuge oder Produkte verbaut.
  • Es sind keine synthetischen Oberflächenmittel verwendet worden.
ODER
2.
Das Gesellenstück stellt ein „Upcycling-Produkt“ dar, d.h. alle verwendeten Werkstoffe sind recycelt worden. Energie- und Ressourcenverbrauch sollten nicht höher sein, als bei einer Neuanfertigung.
Auch in diesem Fall gelten alle unter 1. aufgeführten Kriterien mit der Ausnahme: es dürfen auch nicht heimische Vollhölzer verbaut werden.
1
  • Dokumentation
  • Einhaltung der Vorgaben, ggf. Nachweise
  • Verbindungen materialgerecht, auf Langlebigkeit ausgelegt
  • Aufbereitung der Recyclingmaterialien
  • Verhältnismäßigkeit Ressourcen- und Energieverbrauch
Weitere Merkmale, z.B. Besonderheiten bei Haustüren, Fenstern, Treppen (hier sind schriftliche Erläuterungen innerhalb des Konzepts nötig).



je 1
  • Im Einzelfall festzulegen